Balkon sanieren: Kosten pro m² 2026

Sanierter Balkon mit erneuertem Belag und Geländer
Der Preis hängt vor allem von Abdichtung, Untergrund, Entwässerung und Zugang ab.
Balkonsanierung 2026: Richtwerte nach Leistungsumfang
50–150 €/m²
Nur neuer Belag
Ohne Erneuerung der Abdichtung.
150–350 €/m²
Abdichtung + Belag
Rückbau, Abdichtung und neuer Aufbau.
250–500 €/m²
Komplettsanierung
Mit Betonreparatur, ohne neues Geländer.
Richtwerte inklusive Material und Arbeit. Gerüst, Geländer und schwere Schäden können zusätzlich anfallen.
Datenstand und Methodik: Die Spannen wurden im Juli 2026 mit veröffentlichten Kostenübersichten von Bosch DIY, RAMA Abdichtungstechnik und einer nach Leistungsumfang differenzierten Marktübersicht abgeglichen. Sie dienen nur der Vorplanung. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach Prüfung von Aufbau, Anschlüssen und Schadensbild.

Was kostet eine Balkonsanierung?

Eine Balkonsanierung ist kein einheitliches Gewerk. Wird lediglich ein intakter Aufbau neu belegt, kann der Preis bei etwa 50–150 €/m² liegen. Müssen Altbelag und Abdichtung erneuert werden, sind 150–350 €/m² realistischer. Bei Beton- oder Bewehrungsschäden liegt eine vollständige Sanierung häufig bei 250–500 €/m².

Für einen Balkon mit 10 m² bedeutet das grob: 500–1.500 € für einen neuen Belag, 1.500–3.500 € für Abdichtung und Belag oder 2.500–5.000 € für eine Komplettsanierung. Kleine Balkone können pro Quadratmeter teurer sein, weil Anschlüsse, Anfahrt und Baustelleneinrichtung unabhängig von der Fläche anfallen.

Projekt grob einordnen: Der Renovierungs-Kostenrechner liefert eine erste Spanne. Für Balkone muss anschließend immer das konkrete Schadensbild geprüft werden.

Kostenübersicht 2026

LeistungsumfangRichtwertBei 10 m²
Nur neuer Belag, Abdichtung intakt50–150 €/m²500–1.500 €
Altbelag entfernen, abdichten, neu belegen150–350 €/m²1.500–3.500 €
Komplettsanierung mit Betonreparatur250–500 €/m²2.500–5.000 €
Neues Geländer, Gerüst oder schwieriger Zugangnach Aufmaßzusätzlich

Richtwerte 2026. Entscheidend ist, welche Leistungen im Angebot tatsächlich enthalten sind.

Nicht nur den Endpreis vergleichen

Im Angebot sollten Rückbau und Entsorgung, Untergrundreparatur, Gefälle, Abdichtungssystem, Wand- und Türanschlüsse, Entwässerung, Belag sowie Gewährleistung getrennt beschrieben sein.

Wann muss ein Balkon saniert werden?

Lose oder gerissene Fliesen sind nur das sichtbare Symptom. Kritischer sind Feuchtigkeit an der Unterseite, Rostspuren, abgeplatzter Beton, undichte Türanschlüsse, stehendes Wasser oder ein lockeres Geländer. Bei solchen Anzeichen sollte ein Fachbetrieb den Aufbau prüfen, bevor ein neuer Belag aufgebracht wird.

  • Nur optischer Verschleiß: Belag oder Beschichtung kann genügen, wenn die Abdichtung nachweislich intakt ist.
  • Undichte Anschlüsse: Abdichtung und Details an Wand, Tür, Ablauf und Randprofil müssen erneuert werden.
  • Betonabplatzungen oder Rost: Ursache und Tragfähigkeit fachlich prüfen lassen; bloßes Überstreichen reicht nicht.
  • Lockeres Geländer: Nutzung einschränken und unverzüglich fachlich kontrollieren lassen.

Typischer Ablauf

  1. Bestandsaufnahme: Belag, Gefälle, Entwässerung, Anschlüsse, Beton und Geländer prüfen.
  2. Rückbau: Schadhafte Schichten entfernen und Untergrund freilegen.
  3. Untergrund instand setzen: Risse, Ausbrüche und Gefälle fachgerecht bearbeiten.
  4. Abdichten: System einschließlich Wand-, Tür-, Ablauf- und Randanschlüssen ausführen.
  5. Belag herstellen: Fliesen, Platten auf Stelzlagern oder geeignetes Beschichtungssystem einbauen.
  6. Abnahme: Entwässerung, Anschlüsse, Oberfläche und Geländer gemeinsam kontrollieren.

Für eine einfache Erneuerung sind oft wenige Arbeitstage ausreichend. Eine vollständige Sanierung benötigt einschließlich Rückbau, Trocknung und witterungsabhängiger Arbeitsschritte häufig ein bis drei Wochen. Verbindlich ist nur der Terminplan des ausführenden Betriebs.

Was kann man selbst übernehmen?

Eigentümer können Möbel und Pflanzgefäße entfernen, den Zugang freihalten und nach Abstimmung einfache Reinigungsarbeiten übernehmen. Abdichtung, Gefälle, Betonreparatur, Entwässerungsdetails und Geländer sind sicherheits- beziehungsweise gewährleistungsrelevant und gehören in fachkundige Hände.

Material sollte nicht vor der technischen Prüfung gekauft werden. Ein Belag muss zum vorhandenen Aufbau, zur Anschlusshöhe und zum vorgesehenen Abdichtungssystem passen.

Balkonsanierung in der Mietwohnung

Notwendige Erhaltung ist grundsätzlich Vermietersache. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Mieter sollten Schäden dokumentieren und dem Vermieter melden, statt selbst eine Sanierung zu beauftragen.

Dauerhafte Änderungen an Belag, Abdichtung oder Geländer sollten Mieter nicht ohne schriftliche Zustimmung vornehmen. Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sind nach § 555a BGB grundsätzlich zu dulden und müssen in der Regel rechtzeitig angekündigt werden.

§ 535 BGB · § 555a BGB

Steuerhinweis für Eigentümer

Bei einer selbst genutzten Wohnung können begünstigte Handwerkerleistungen nach § 35a EStG grundsätzlich mit 20 % des ausgewiesenen Arbeitsentgelts, höchstens 1.200 € pro Jahr, berücksichtigt werden. Materialkosten zählen nicht. Erforderlich sind insbesondere eine Rechnung und unbare Zahlung. Die persönliche steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater geklärt werden. Übersicht des Bundesfinanzministeriums.

Nachvollziehbare Rechenbeispiele

Die folgenden Beispiele sind reine Modellrechnungen und keine Kundenfälle:

8 m² · nur Belag

8 × 50–150 € = 400–1.200 €, sofern die Abdichtung intakt ist.

10 m² · Abdichtung + Belag

10 × 150–350 € = 1.500–3.500 €.

10 m² · Komplettsanierung

10 × 250–500 € = 2.500–5.000 €, ohne neues Geländer oder Gerüst.

Häufige Fragen

Nur ein neuer Belag liegt häufig bei 50–150 €/m². Abdichtung und neuer Belag kosten grob 150–350 €/m², eine Komplettsanierung mit Betonreparatur etwa 250–500 €/m².

Einfache Arbeiten dauern oft wenige Tage. Mit Rückbau, Abdichtung, Trocknung und neuem Aufbau sind häufig ein bis drei Wochen einzuplanen.

Die notwendige Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Mieter sollten Schäden melden und keine dauerhaften Arbeiten ohne Zustimmung beauftragen.

Abdichtung und Anschlüsse sind schadens- und gewährleistungsrelevant. Ohne passende Fachkenntnis sollte die Ausführung einem spezialisierten Betrieb überlassen werden.

Rückbau, Entsorgung, Untergrund, Gefälle, Abdichtungssystem, Anschlüsse, Entwässerung, Belag, Nebenarbeiten und Gewährleistung sollten eindeutig beschrieben sein.

Passende Ratgeber

Andreas Berg — Renovierungsexperte
Andreas Berg
Renovierungsexperte & Autor

Als Renovierungsexperte mit über 20 Jahren Erfahrung prüfe ich Kostenangaben, Leistungsbeschreibungen und typische Ausführungsfehler. Die genannten Spannen ersetzen kein Angebot nach Besichtigung.

Mehr über Redaktion und Fachprüfung →